Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RhiecoSolar GmbH
Stand: 15. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der RhiecoSolar GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Die Installation der Solaranlagen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Montage erforderlichen Voraussetzungen (z. B. statische Eignung des Daches, freier Zugang) auf eigene Kosten zu schaffen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt fällig:
- 40% bei Auftragserteilung
- 50% bei Lieferung der Komponenten
- 10% nach Abnahme der Anlage
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 5 Lieferung und Montage
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Liefer- und Leistungspflicht. Die Abnahme der installierten Anlage erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung und erfolgreichem Testlauf.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für die von Herstellern gelieferten Komponenten (z. B. Solarmodule, Wechselrichter) gelten deren jeweilige Garantiebedingungen. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der RhiecoSolar GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.